MyHammer legt sehr viel Wert darauf, dass Auftragnehmer nur qualifizierte Angebote erhalten und dass das Handwerk unterstützt wird. Aus diesem Grund ist eine Angebotsabgabe nur mit der entsprechenden Qualifikation möglich. Diese Qualifikation kann MyHammer anhand der Gewerke, die in der
Handwerkskarte eingetragen sind, nachgewiesen werden.
Einen Preis realistisch kalkulieren
Kalkulieren Sie, zu welchem Preis Sie die gewünschten Leistungen anbieten können und prüfen Sie:
- ob Sie alle Auftragsdetails einbezogen haben,
- ob der Auftraggeber das Material stellt,
- ob es sinnvoll ist, Alternativangebote abzugeben,
- ob Sie auf einen Gesamtpreis oder einen Preis pro Stunde bieten,
- ob der Auftraggeber den Preis inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten möchte.
Die richtigen Fragen stellen
Fehlen Ihnen noch Angaben, können Sie den
Direktkontakt nutzen oder einfach den Button „Frage zum Auftrag“ klicken.
Sie gelangen so in den Bereich
„Fragen & Antworten“ und können nun die Optionen „Öffentliche Frage stellen“ oder „Rückruf/Besichtigung anfordern“ wählen.
Gebührenmodell auswählen
Sie als Handwerker und Dienstleister können vor der Angebotsabgabe selbst wählen, welche der beiden Gebührenmodelle für Sie in Frage kommt. Sie entscheiden, ob Sie
entweder eine Angebotsgebühr bei Angebotsabgabe oder eine Gebühr bei erfolgreicher Vergabe zahlen.
Die Angebotsgebühr
bei Abgabe eines Angebots ist sofort zahlbar.
- Sie bezahlen nur eine geringe Gebühr und erhalten innerhalb Ihrer Angebotsgrenze die Kontaktdaten des
Auftraggebers kostenlos dazu.
- Die Gebühr errechnet sich dynamisch. Der gültige Preis wird vor Nutzung der Funktion angezeigt.
- Es fallen keine weiteren Gebühren bei der erfolgreichem Auftragserhalt an.
Die Angebotsgebühr
bei Vergabe ist nur zu entrichten, wenn der Auftraggeber das Angebot angenommen hat.
- Sie erhalten Kalkulationssicherheit, da Sie nur im Erfolgsfall zahlen.
- Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Auftragswertes - weitere Informationen erhalten Sie auf der
Gebührenübersicht
- Es fallen keine Gebühren bei der Abgabe eines Angebotes an.
Wichtig: Achten Sie bei der Angebotsabgabe darauf, dass Sie die entsprechenden Qualifikationen besitzen.
Angebotstext erstellen
In den
Angebotstext gehören Informationen zu den Bedingungen Ihres Angebotes oder Ihrer Alternativangebote, aber auch die Darstellung Ihrer Qualifikationen, Referenzen und warum Sie der beste Handwerker und Dienstleister für diesen Auftrag sind.
Tipp: Erstellen Sie sich für die Beschreibung Ihrer Stärken (zum Beispiel mithilfe von Qualifikationen und Referenzen) eine Vorlage, die Sie immer wieder bei Ihren Angeboten verwenden können.
FAQ
| Ist es besser, wenn ich ein möglichst niedriges Angebot abgebe? |
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Nein, ein niedriger Preis ist nicht automatisch ein gutes Angebot. MyHammer Statistiken belegen: In weniger als 25 Prozent der Fälle führt das niedrigste Angebot zum Erfolg.
Auftraggeber achten bei der Auswahl eines Dienstleisters vor allem auf Qualität. Geprüfte Mitglieder mit vielen positiven Bewertungen und Referenzen sind klar im Vorteil und gewinnen auch Aufträge mit höheren Preisen.
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| Wie kalkuliere ich realistisch? |
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Richtig kalkulieren heißt, dass Sie Ihre Kostenstruktur genau kennen. Wenn Sie wenig ausgelastet sind, können Sie den Preis geringer halten. Sie müssen hauptsächlich Ihre variablen Kosten (Material- und Fahrtkosten) und einen kleinen Aufschlag erwirtschaften. Der Auftrag bringt Ihnen dann vielleicht keinen großen finanziellen Gewinn, aber Sie erhalten positive Bewertungen. Die sind sehr wichtig für Folgeaufträge.
Wenn Sie gut ausgelastet sind, können Sie auch mal einen höheren Preis veranschlagen, so dass sich der zusätzliche Aufwand für Sie entsprechend lohnt.
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| Ich möchte prüfen, ob ich alle Anforderungen des Auftraggebers berücksichtigt habe. Wie geht das? |
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Bevor Sie Ihr Angebot abgeben, gehen Sie am besten die Ausschreibungsdetails noch einmal Punkt für Punkt durch. Achten Sie auch auf den Ausführungsbeginn und wer das Material stellt. Falls Sie noch eine Frage haben oder eine Besichtigung für sinnvoll erachten, nutzen Sie die entsprechenden Funktionen in der Ausschreibung.
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| Wie erkenne ich, ob der Auftraggeber das Angebot inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten möchte? |
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Sie erhalten diese Information direkt neben dem Eingabefeld bei der Angebotsabgabe, aber auch in der Übersicht zu der Ausschreibung, wo die Preisvorstellung mit dem Zusatz inkl. oder zzgl. Mwst. angegeben ist.
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| Kann ich den Angebotspreis noch einmal ändern? |
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Ja, wird Ihr Angebot preiswerter, ist die Änderung kostenlos. Erhöhen Sie den Preis, entstehen erneut Angebotsgebühren bei der Angebotsabgabe.
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Ausnahme: Wenn Sie sich vorher für das Gebührenmodell entschieden haben, bei dem Sie nur im Erfolgsfall zahlen, können Sie den Preis nicht nachträglich erhöhen, aber jederzeit senken. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein erneutes Angebot abzugeben. Zum Beispiel dann, wenn Sie unterschiedliche Lösungsvorschläge mit unterschiedlichen Kosten anbieten.
| Meine Preisvorstellungen liegen über denen des Auftraggebers. Soll ich trotzdem ein Angebot abgeben? |
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Oft haben Auftraggeber aus fehlender Sachkenntnis heraus viel zu geringe Preisvorstellungen. Daher sollten Sie ihr kalkuliertes Angebot auf jeden Fall abgeben.
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| Kann ich nach Angebotsabgabe das Gebührenmodell noch ändern? |
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Nein. Bitte wählen Sie Ihr Gebührenmodell (Angebotsgebühren bei Abgabe des Angebotes oder bei Auftragserhalt) vorher sorgsam aus. Unter „ Nutzungsgebühren" finden Sie eine Vorteilsübersicht, die Ihnen Ihre Entscheidung erleichtert.
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| Warum wurde mein Angebot wieder gelöscht? |
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Abgegebene Angebote werden u.a. von MyHammer, aber auch von der Handwerkskammer überprüft. Sollte dabei festegestellt werden, dass Sie nicht für die Ausschreibung qualifiziert sind, wird das Angebot gelöscht und kann unter Umständen eine Abmahnung mit sich führen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie nur auf Ausschreibungen bieten, für die Sie entsprechende Qualifikationen besitzen.
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| Was ist, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die entsprechenden Qualifikationen für die Ausschreibung habe? |
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Es ist sehr wichtig, dass Sie nur Angebote abgeben, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen besitzen, andernfalls können Sie unter Umständen abgemahnt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie Ihre Handwerkskammer oder das Gewerbeamt.
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| Wie erkennt MyHammer, ob ich die entsprechenden Qualifikationen besitze? |
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Sie haben bei MyHammer die Möglichkeit Qualifikationen einzureichen. Diese sind dann in Ihrem Firmenprofil sowie bei der Angebotsabgabe sichtbar. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Ihre Qualifikationen bei MyHammer einreichen.
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| Warum darf ich künftig nicht mehr auf alle Ausschreibungen Angebote abgeben? |
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Sie dürfen auch heute nicht auf alle Ausschreibungen Angebote abgeben, sondern nur, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen erfüllen. Neu ist zukünftig lediglich, dass MyHammer diese Einschränkung technisch umsetzt und anhand der Gewerke automatisch bei der Angebotsabgabe prüft, ob Sie für dieses Gewerk von der Handwerkskammer zugelassen sind. Weitere Details zu diesem Thema finden Sie hier.
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Tags » kalkulation » material » qualität » startpreis