Wer kann von einem Auftrag zurücktreten?
Ein Auftragsrücktritt ist nur für den Auftraggeber aus einem wichtigen Grund möglich.
Handwerker und Dienstleister können – nachdem Sie einen Auftrag erhalten haben – nicht mehr von Ihrem Angebot zurücktreten.
So treten Sie von einem Auftrag zurück
| Schritt 1: | Gehen Sie auf „Mein Konto“. |
| Schritt 2: | Unter „Meine Ausschreibungen“ -> „Abgelaufene“ wählen Sie bei der entsprechenden Ausschreibung den Punkt „Auftragsrücktritt / Auftragsstatus ändern“ im Drop-down-Menü. |
| Schritt 3: | Jetzt können Sie sich für eine der folgenden Varianten entscheiden:
- einen anderen Anbieter auswählen
- einen neuen Auftrag kostenfrei einstellen
- vom Auftrag zurücktreten
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FAQ
| Ich habe etwas spät einen Anbieter entdeckt, der mir noch besser gefällt. Kann ich meinen bereits vergebenen Auftrag noch einmal neu ausschreiben? |
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Ja, das ist möglich. Wenn Sie bereits einen neuen Wunschanbieter haben, können Sie ihn auch sofort auswählen. Unter „Mein Konto“ -> „Meine Ausschreibungen“ -> „Abgelaufene“ wählen Sie bei der entsprechenden Ausschreibung den Punkt „Auftragsrücktritt / Auftragsstatus ändern“ im Drop-down-Menü. Sie können dann den Punkt „einen anderen Anbieter auswählen“ anklicken.
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| Wenn ich mich für einen Anbieter entschieden habe, hat der dann auch die Möglichkeit, von meinem Auftrag zurückzutreten? |
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Nein, diese Möglichkeit haben nur Sie als Auftraggeber.
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| Wenn ich von einem bereits vergebenen Auftrag zurücktreten möchte, kommen dann Kosten auf mich zu? |
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Nein, aber Sie sollten nur aus einem wichtigen Grund zurücktreten. Denn der ausgewählte Handwerker hat bereits Ihren Auftrag eingeplant und es sind eventuell bereits Kosten für die Planung der Ausführung entstanden.
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Tags » anbieter » auftrag » auftraggeber » auswählen » rücktritt » zurücktreten