Handwerks- bzw. Gewerbekarte


MyHammer legt sehr viel Wert darauf, dass Auftraggeber nur qualifizierte Angebote erhalten und dass das Handwerk unterstützt wird. Aus diesem Grund ist eine Angebotsabgabe nur mit der entsprechenden Qualifikation möglich. Diese Qualifikation kann MyHammer anhand der Gewerke, die in der Handwerkskarte eingetragen sind, nachgewiesen werden. Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung, dass man bei der Handwerkskammer angemeldet und - im Falle eines zulassungspflichtigen Gewerks - in der Handwerksrolle eingetragen ist. Sie weist Ihre Betriebsnummer, Ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum sowie Ihre zugelassenen Gewerke aus. Die Handwerkskammer hat nach der Handwerksordnung alle Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle und alle zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerke in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe einzutragen. In der Handwerksordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden. Daraufhin stellt die Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung in die Handwerksrolle und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte, die häufig auch Handwerkskarte genannt wird. Es gibt eine Unterscheidung in den Anlagen/Verzeichnissen:
  • A = zulassungspflichtiges Handwerk, zum Beispiel: Maurer, Dachdecker, Maler, Zimmerer etc.
  • B1 = zulassungsfreies Handwerk, zum Beispiel: Estrichleger, Raumausstatter,  Parkettleger etc.
  • B2 = handwerksähnliches Handwerk, zum Beipiel: Bodenleger, Fuger, Rohr- und Kanalreiniger etc.

Beantragung

Haben Sie noch keine Handwerks-/Gewerbekarte oder sind nicht alle Ihre Gewerke darauf eingetragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer. Diese stellt Ihnen Ihre Handwerks-/Gewerbekarte aus und hilft Ihnen auch bei weiteren Fragen.

Kosten

  • Abhängig von der Gebührenordnung der jeweiligen zuständigen Handwerkskammer
  • Eintragungsgebühr in Höhe von ca. 150 – 190 Euro
  • Jahresgebühr in Höhe von ca. 200 – 240 Euro (ab dem 2. Jahr)
  • Ausnahme: bei Existenzgründern, die vorher noch kein Gewerbe hatten, bezahlen nur 50% der Jahresgebühr im 2. + 3. Jahr

So beantragen Sie eine Handwerks-/Gewerbekarte:

Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Ihre Handwerks-/Gewerbekarte mit der Eintragung der entsprechenden Gewerke.
Schritt 1: Füllen Sie die entsprechenden Antragsformulare aus (diese finden Sie oft sogar bereits Online zum herunterladen und ausdrucken).
Schritt 2: Folgende Unterlagen und Nachweise werden für die Beantragung der Handwerks-/Gewerbekarte benötigt und müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden:
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus dem europäischen Ausland
  • Nachweis der fachlichen Qualifikationen (z.B. Meisterbrief, Gesellenbrief, Fach- bzw. Hochschulabschluss, Technikerzeugnis etc.)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden, falls diese noch nicht vorliegt)
  • Zusätzlich müssen eingereicht werden: Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GdbR):
  • Personalausweis oder Reisepass des oder der Gesellschafter
  • Qualifikationen des oder der Gesellschafter
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Bei GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:
  • Personalausweis oder Reisepass des oder der Gesellschafter oder vertretungsberechtigten (juristischen) Personen
  • Qualifikationen des oder der Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: z.B. der Handelsregisterauszug
  • Bei Anstellung eines Betriebsleiters:
  • Personalausweis oder Reisepass des oder der Gesellschafter
  • Qualifikationen des Betriebsleiters
  • Betriebsleitererklärung
  • Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages)
  • Schritt 3: Reichen Sie alle Unterlagen persönlich bei Ihrer Handwerkskammer ein oder schicken Sie die Unterlagen per Post.
    Schritt 4: Reichen Sie alle Unterlagen persönlich bei Ihrer Handwerkskammer ein oder schicken Sie die Unterlagen per Post.

    So reichen Sie Ihre Handwerks-/Gewerbekarte bei MyHammer ein

    So reichen Sie Ihre Qualifikationen bei MyHammer ein
    Schritt 1: Gehen Sie in „Mein Konto“. Sollten Sie noch nicht eingeloggt sein, loggen Sie sich zuerst unter „Mein Konto“ ein.
    Schritt 2: Klicken Sie auf „Meine Daten“ -> „Dokumente einreichen“. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Dokumente und Qualifikationen zur Überprüfung an MyHammer einzureichen. Auf dieser Übersichtsseite sehen Sie nun, welche Dokumente Sie noch für die Überprüfung einreichen müssen und können außerdem die eingereichten Dokumente verwalten und weitere Qualifikationen direkt hochladen.
    Schritt 3: Wählen Sie den entsprechenden Bereich aus, für den Sie ein Dokument einreichen möchten und klicken Sie auf „hinzufügen“. Es öffnet sich ein kleines Fenster, wo Sie die Art der Qualifikation/ Mitgliedschaft auswählen können. Mit einem Klick auf „hinzufügen“ erscheinen Ihre Angaben im entsprechenden Bereich unter „Dokumente einreichen“.
    Schritt 4: Klicken Sie nun auf „Durchsuchen“ und danach auf „Jetzt hochladen“, um das auf dem PC gespeicherte Dokument an MyHammer zu übermitteln.
    Wiederholen Sie den Vorgang für alle noch nicht eingereichten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nur in folgenden Formaten .jpg, .gif, .png und .pdf mit einer maximalen Größe von 10MB je Dokument hochgeladen werden können.

    Darstellung der Qualifikationen bei MyHammer

    MyHammer stellt Ihre Qualifikationen, Gewerke und Zulassungen prominent im Branchenbuch, im Firmenprofil, in der Angebotsübersicht und in der Angebotssuche dar. So kann sich jeder Auftraggeber schnell ein Bild machen.

    FAQ

    Warum benötige ich die Handwerks-/Gewerbekarte bei MyHammer? +
    Was ist eine Handwerks-/Gewerbekarte? +
    Wo erhalte ich eine Handwerks-/Gewerbekarte? +
    Was benötige ich, um eine Handwerkskarte zu beantragen? +
    Wie viel kostet eine Handwerks-/Gewerbekarte? +
    Was ist die Handwerkrolle? +
    Was bedeutet die Handwerksrolleneintragung? +
    Wo werden meine Qualifikationen/Gewerke angezeigt? +
    Warum werden die Gewerke ab jetzt so prominent dargestellt? +
    Wo werden die Gewerke eines Handwerkers überall angezeigt? +
    Ich bin Handwerker bei MyHammer und meine Gewerke sollen auch überall erscheinen. Wie mache ich das? +
    Warum muss ich bei MyHammer meine Handwerkskammer und Betriebsnummer angeben? +
    Warum darf ich künftig nicht mehr auf alle Ausschreibungen Angebote abgeben? +
    Was ist, wenn mein Tätigkeitsbereich gar nicht der Handwerksordnung unterliegt? +

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