MyHammer legt sehr viel Wert darauf, dass Auftraggeber nur qualifizierte Angebote erhalten und dass das Handwerk unterstützt wird. Aus diesem Grund ist eine Angebotsabgabe nur mit der entsprechenden Qualifikation möglich. Diese Qualifikation kann MyHammer anhand der Gewerke, die in der Handwerkskarte eingetragen sind, nachgewiesen werden.
Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung, dass man bei der
Handwerkskammer angemeldet und - im Falle eines zulassungspflichtigen Gewerks - in der Handwerksrolle eingetragen ist. Sie weist Ihre Betriebsnummer, Ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum sowie Ihre zugelassenen Gewerke aus.
Die Handwerkskammer hat nach der Handwerksordnung alle Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle und alle zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerke in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe einzutragen.
In der Handwerksordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.
Daraufhin stellt die Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung in die Handwerksrolle und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte, die häufig auch Handwerkskarte genannt wird.
Es gibt eine Unterscheidung in den Anlagen/Verzeichnissen:
- A = zulassungspflichtiges Handwerk, zum Beispiel: Maurer, Dachdecker, Maler, Zimmerer etc.
- B1 = zulassungsfreies Handwerk, zum Beispiel: Estrichleger, Raumausstatter, Parkettleger etc.
- B2 = handwerksähnliches Handwerk, zum Beipiel: Bodenleger, Fuger, Rohr- und Kanalreiniger etc.
Beantragung
Haben Sie noch keine Handwerks-/Gewerbekarte oder sind nicht alle Ihre Gewerke darauf eingetragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige
Handwerkskammer. Diese stellt Ihnen Ihre Handwerks-/Gewerbekarte aus und hilft Ihnen auch bei weiteren Fragen.
Kosten
- Abhängig von der Gebührenordnung der jeweiligen zuständigen Handwerkskammer
- Eintragungsgebühr in Höhe von ca. 150 – 190 Euro
- Jahresgebühr in Höhe von ca. 200 – 240 Euro (ab dem 2. Jahr)
Ausnahme: bei Existenzgründern, die vorher noch kein Gewerbe hatten, bezahlen nur 50% der Jahresgebühr im 2. + 3. Jahr
So beantragen Sie eine Handwerks-/Gewerbekarte:
Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Ihre Handwerks-/Gewerbekarte mit der Eintragung der entsprechenden Gewerke.
| Schritt 1: |
Füllen Sie die entsprechenden Antragsformulare aus (diese finden Sie oft sogar bereits Online zum herunterladen und ausdrucken). |
| Schritt 2: |
Folgende Unterlagen und Nachweise werden für die Beantragung der Handwerks-/Gewerbekarte benötigt und müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden:
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Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
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Personalausweis oder Reisepass
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gültige Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus dem europäischen Ausland
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Nachweis der fachlichen Qualifikationen (z.B. Meisterbrief, Gesellenbrief, Fach- bzw. Hochschulabschluss, Technikerzeugnis etc.)
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Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden, falls diese noch nicht vorliegt)
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Zusätzlich müssen eingereicht werden:
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GdbR):
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Personalausweis oder Reisepass des oder der Gesellschafter
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Qualifikationen des oder der Gesellschafter
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Kopie des Gesellschaftsvertrages
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Bei GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:
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Personalausweis oder Reisepass des oder der Gesellschafter oder vertretungsberechtigten (juristischen) Personen
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Qualifikationen des oder der Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen
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Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: z.B. der Handelsregisterauszug
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Bei Anstellung eines Betriebsleiters:
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Personalausweis oder Reisepass des oder der Gesellschafter
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Qualifikationen des Betriebsleiters
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Betriebsleitererklärung
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Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages)
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| Schritt 3: |
Reichen Sie alle Unterlagen persönlich bei Ihrer Handwerkskammer ein oder schicken Sie die Unterlagen per Post. |
| Schritt 4: |
Reichen Sie alle Unterlagen persönlich bei Ihrer Handwerkskammer ein oder schicken Sie die Unterlagen per Post. |
So reichen Sie Ihre Handwerks-/Gewerbekarte bei MyHammer ein
| Schritt 1: |
Gehen Sie in „Mein Konto“. Sollten Sie noch nicht eingeloggt sein, loggen Sie sich zuerst unter „Mein Konto“ ein. |
| Schritt 2: |
Klicken Sie auf „Meine Daten“ -> „Dokumente einreichen“. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Dokumente und Qualifikationen zur Überprüfung an MyHammer einzureichen. Auf dieser Übersichtsseite sehen Sie nun, welche Dokumente Sie noch für die Überprüfung einreichen müssen und können außerdem die eingereichten Dokumente verwalten und weitere Qualifikationen direkt hochladen. |
| Schritt 3: |
Wählen Sie den entsprechenden Bereich aus, für den Sie ein Dokument einreichen möchten und klicken Sie auf „hinzufügen“. Es öffnet sich ein kleines Fenster, wo Sie die Art der Qualifikation/ Mitgliedschaft auswählen können. Mit einem Klick auf „hinzufügen“ erscheinen Ihre Angaben im entsprechenden Bereich unter „Dokumente einreichen“. |
| Schritt 4: |
Klicken Sie nun auf „Durchsuchen“ und danach auf „Jetzt hochladen“, um das auf dem PC gespeicherte Dokument an MyHammer zu übermitteln. |
Wiederholen Sie den Vorgang für alle noch nicht eingereichten Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass die Dateien nur in folgenden Formaten .jpg, .gif, .png und .pdf mit einer maximalen Größe von 10MB je Dokument hochgeladen werden können.
Darstellung der Qualifikationen bei MyHammer
MyHammer stellt Ihre Qualifikationen, Gewerke und Zulassungen prominent im Branchenbuch, im Firmenprofil, in der Angebotsübersicht und in der Angebotssuche dar. So kann sich jeder Auftraggeber schnell ein Bild machen.
FAQ
| Warum benötige ich die Handwerks-/Gewerbekarte bei MyHammer? |
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MyHammer legt sehr viel Wert darauf, dass Auftraggeber nur qualifizierte Angebote erhalten und dass das Handwerk unterstützt wird. Aus diesem Grund ist eine Angebotsabgabe nur mit der entsprechenden Qualifikation möglich. Diese Qualifikation kann MyHammer anhand der Handwerks-/Gewerbekarte nachgewiesen werden.
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| Was ist eine Handwerks-/Gewerbekarte? |
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Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung, dass man bei der Handwerkskammer angemeldet ist und in der Handwerksrolle eingetragen ist. Sie weist Ihre Betriebsnummer, Ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum sowie Ihre zugelassenen Gewerke aus. Sind Sie mit Ihrem handwerksähnlichen bzw. zulassungsfreien Handwerk im Gewerbeverzeichnis eingetragen, erhalten Sie eine Gewerbekarte, die häufig auch der einfachhalber nur Handwerkskarte genannt wird.
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| Wo erhalte ich eine Handwerks-/Gewerbekarte? |
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Sie erhalten Ihre Handwerks-/Gewerbekarte bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Die entsprechenden Anträge können Sie meist bereits auf der Seite Ihrer Handwerkskammer finden und ausdrucken.
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| Was benötige ich, um eine Handwerkskarte zu beantragen? |
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Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie den Antrag ausfüllen und unterschreiben sowie Unterlagen zur Identifikation sowie gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen.
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| Wie viel kostet eine Handwerks-/Gewerbekarte? |
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Die Kosten sind abhängig von der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer. Generell gibt es:
- Eintragungsgebühr in Höhe von ca. 120 – 190 Euro
- Jahresgebühr in Höhe von ca. 125 – 240 Euro (ab dem 2. Jahr)
Fallen Sie unter die Existenzgründer und hatten vorher noch kein Gewerbe, bezahlen Sie nur 50% der Jahresgebühr im 2. + 3. Jahr.
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| Was ist die Handwerkrolle? |
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Die Handwerksrolle ist das bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer geführte Verzeichnis aller selbstständigen tätigen zulassungspflichtigen Handwerke. Es ist also ein Betriebsregister. Unabdingbare Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist demzufolge die selbstständige Tätigkeit im Handwerk. Ein Eintrag ohne den Betrieb eines Handwerks ist nicht zulässig.
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| Was bedeutet die Handwerksrolleneintragung? |
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Die Handwerksrolleneintragung für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerksgewerbe bedeutet die Betriebserlaubnis für diesen Betrieb nach den Vorgaben des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).
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| Wo werden meine Qualifikationen/Gewerke angezeigt? |
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MyHammer zeigt Ihre Qualifikationen und Gewerke prominent im Branchenbuch, in Ihrem Firmenprofil, auf der Angebotsübersicht sowie in der Angebotssuche. So kann sich der Auftraggeber schnell ein Bild machen, was Sie können und welche Aufträge Sie durchführen dürfen.
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| Warum werden die Gewerke ab jetzt so prominent dargestellt? |
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Ziel ist es, den fairen Wettbewerb zu sichern und die Qualität bei MyHammer weiter zu erhöhen. Die zugelassenen Gewerke bilden die Grundlage der Entscheidung bei die Wahl eines geeigneten Handwerkers – neben seinen Bewertungen, Qualifikationen und dem Firmenprofil inklusive Arbeitsproben (Vorher-Nachher-Fotos). So hilft MyHammer den Auftraggebern am besten, den passenden Handwerker zu finden.
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| Wo werden die Gewerke eines Handwerkers überall angezeigt? |
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Die Gewerke werden im Firmenprofil, auf der Angebotsseite und in der Angebotssuche angezeigt. So kann sich der Auftraggeber in jedem Fall schnell ein Bild machen, was ein Handwerker kann und welche Aufträge er durchführen darf.
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| Ich bin Handwerker bei MyHammer und meine Gewerke sollen auch überall erscheinen. Wie mache ich das? |
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Reichen Sie am besten noch heute die Vorder- und Rückseite Ihrer Handwerkskarte ein. So stellen Sie sicher, dass Ihre Gewerke ebenfalls prominent bei MyHammer dargestellt werden.
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| Warum muss ich bei MyHammer meine Handwerkskammer und Betriebsnummer angeben? |
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Handwerksaufträge dürfen nur von zugelassenen und bei einer Handwerkskammer registrierten Handwerkern ausgeführt werden, dies gilt auch bei MyHammer. Mit der Pflicht zur Einreichung der Handwerkskarte unterstützt MyHammer das Handwerk und setzt auf auf einen fairen Wettbewerb und anerkannte Qualitätsstandards. So stellt MyHammer gleichzeitig sicher, dass Auftraggeber nur qualifizierte Angebote erhalten.
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| Warum darf ich künftig nicht mehr auf alle Ausschreibungen Angebote abgeben? |
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Sie dürfen auch heute schon aus rechtlicher Sicht nicht auf alle Ausschreibungen Angebote abgeben. Sondern nur dann, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen und Zulassungen besitzen. Um mehr Transparenz zu schaffen, stellt MyHammer in Zukunft auch auf technischer Seite sicher, dass ausschließlich zugelassene Handwerker Angebote auf Handwerksaufträge abgeben können.
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| Was ist, wenn mein Tätigkeitsbereich gar nicht der Handwerksordnung unterliegt? |
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Die Handwerks- /Gewerbekarte wird Pflicht für alle Handwerkertätigkeiten bei MyHammer, die der Handwerksordnung unterliegen. Sie benötigen die Handwerks-/Gewerbekarte also immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge durchführen möchten. Eine Auflistung für welche Tätigkeiten Sie eine Handwerks-/Gewerbekarte benötigen, finden Sie in der Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) und der Anlage B (zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe) der Handwerksordnung. Erscheint Ihre Tätigkeit nicht in der Handwerksordnung, brauchen Sie keine Handwerks-/Gewerbekarte bei MyHammer vorzulegen.
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