Haben Sie eine Ausschreibung vergeben und der Auftrag wurde ausgeführt, können Sie als Auftraggeber die Qualität der erbrachten Leistung bewerten. Als Handwerker und Dienstleister haben Sie im Gegenzug die Möglichkeit, z. B. Freundlichkeit und Zahlungsmoral Ihres Auftraggebers zu bewerten.
(Bewertung) Erhalten
- Wenn Sie sich vergewissern wollen, wie viele positive oder eventuell auch negative Bewertungen Sie bereits erhalten haben, dann sind Sie in "Mein Konto" -> "Meine Bewertungen" -> "Erhalten" richtig.
- Die Zahl in der Klammer hinter „Erhalten“ informiert darüber, wie oft Sie bereits von Auftraggebern/Auftragnehmern bewertet wurden.
- Mit einem Klick auf „Detailbewertungen“ sehen Sie zusätzlich zum Bewertungstext auch die Anzahl der vergebenen Sterne.
(Bewertung) Noch abzugeben
- Sobald eine Ausschreibung vergeben wurde bzw. Sie einen Auftrag erhalten haben, erscheint die noch
offene Bewertung in „Meine Bewertungen“ -> „Noch abzugeben“.
- Nach einem Klick auf „Bewertung abgeben“ öffnet sich die Bewertungsmaske. Sie können nun eine
Gesamtbewertung, inklusive Ihrem ausführlichen Bewertungskommentar sowie optional eine
Detailbewertung vornehmen.
Hinweis: Bitte bewerten Sie als Auftraggeber bzw. als Handwerker und Dienstleister jeden ausgeführten Auftrag.
Bewertungen sind ein wichtiges Aushängeschild sowohl für Auftraggeber als auch für Handwerker und Dienstleister und dienen als Aushängeschild.
Nähere Informationen finden Sie unter
Bewertung abgeben.
Und so geht´s:


FAQ
| Ich habe mich bei meiner Bewertung geirrt und will sie ändern. Geht das? |
+> |
Nein, grundsätzlich können Bewertungen im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen können Sie jedoch eine Neutralisierung beantragen.
|
| Der Auftraggeber hat meine Arbeit bisher nicht bewertet. Wie kann ich ihn dazu bewegen? |
+> |
Nehmen Sie noch einmal Kontakt zu ihm auf und bitten Sie ihn um eine Bewertung. Eventuell hat der Auftraggeber die Möglichkeit der Bewertung übersehen.
|
| Die Bewertung meines Vertragspartners empfinde ich als ungerecht. Wie kann ich dagegen vorgehen? |
+> |
Im ersten Schritt sollten Sie Kontakt mit Ihrem Vertragspartner aufnehmen und versuchen die Unstimmigkeit zu klären.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Kommentar zu der unerwünschten Bewertung direkt unter der Bewertung abzugeben.
Sollten Sie gemeinsam keine Lösung finden, können Sie unter „Mein Konto“ -> „Meine Bewertung“ -> „Erhalten“ eine Neutralisierung negativer Bewertungen anfragen. Mit einem Klick auf „Neutralisierung beantragen“ wird automatisch eine E-Mail an Ihren Vertragspartner versendet. Stimmt er einer Neutralisierung zu, wird die Bewertung geändert.
|
| Wie kann ich eine negative Bewertung kommentieren? |
+> |
Um eine negative Bewertung zu kommentieren, gehen Sie in „Mein Konto“ -> „Meine Bewertungen“ -> „Erhalten“. Bei der Ausschreibung, bei der Sie eine negative Bewertung erhalten haben, sehen Sie den orangenen Button „Kommentar abgeben“. Nun können Sie eine Antwort auf den negativen Bewertungskommentar abgeben.
Ihre Antwort erscheint danach direkt unter dem Bewertungskommentar und ist für jeden sichtbar (z. B. im Branchenbuch, in der Ausschreibung oder in Ihrem Profil).
|
| Was ist eine Neutralisierung? |
+> |
Bei einer Neutralisierung der Bewertung bleibt zwar der Bewertungskommentar erhalten, allerdings wird das Negativ-Symbol ausgeblendet. Die Bewertung wird nicht in die Berechnung der Bewertungspunkte einbezogen.
|
| Wie kann ich eine Neutralisierung meiner Bewertung beantragen? |
+> |
Gehen Sie in „Mein Konto“ –> „Meine Bewertungen“ –> „Erhalten“ und klicken Sie auf „Neutralisierung beantragen“. Danach wird automatisch eine E-Mail an Ihren Vertragspartner versendet. Damit Ihre Bewertung neutralisiert wird, muss der Vertragspartner zustimmen.
|
Tags » abgeben » bewertung » bewertungssterne » detailbewertung » erhalten » meine bewertungen » negativ » neutral » neutralisieren » neutralisierung » positiv » sterne