MyHammer setzt mit dem Schutzbrief einen neuen Branchenstandard in Sachen Sicherheit und Kundenfreundlichkeit.
Der MyHammer Schutzbrief umfasst
- Schlichtung,
- Mängelprüfung und -beseitigung bzw. Entschädigung,
- Übernahme von Rechtsverfolgungskosten im Streitfall.
Voraussetzungen
- Vergeben Sie Ihren Auftrag über MyHammer – nur dann greift der MyHammer Schutzbrief.
- Wählen Sie einen Handwerker und Dienstleister aus, der über die erforderlichen Qualifikationen verfügt,Ihren Auftrag fachgerecht auszuführen. Prüfen Sie, ob die entsprechenden Nachweise in seinem
Auftragnehmerprofil hinterlegt sind.
- Beschreiben Sie Ihren Auftrag so vollständig und so genau wie möglich.
- Melden Sie bei der Auftragsausführung aufgetretene Mängel umgehend, spätestens innerhalb von 30Tagen.
MyHammer Nutzer haben mit dem Schutzbrief neben den Bewertungen noch mehr Sicherheit bei der Vergabe von Handwerks- und Dienstleistungsaufträgen im Internet. Alles rund um den
MyHammer Schutzbrief.
FAQ
| Muss ich als Auftraggeber den MyHammer Schutzbrief gesondert beantragen? |
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Nein. Der Schutzbrief gilt automatisch für alle über MyHammer vergebenen Aufträge, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
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| Gibt es Einschränkungen für die Gültigkeit des Schutzbriefes? |
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Es gibt Einschränkungen bei der Mängel-Meldefrist (innerhalb von 30 Tagen) und der Qualifikation (der Handwerker muss alle rechtlichen und handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen).
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| Wie kann ich Mängel bei der Auftragsausführung melden? |
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Sie können entweder online im (vergebenen) Auftrag oder direkt über das MyHammer Service Team eine Mängelanzeige anfordern. Die von Ihnen ausgefüllte Anzeige senden Sie dann an Ihre Versicherung. Für alles Weitere ist ausschließlich die Versicherung Ihr Ansprechpartner.
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| Der von mir beauftragte Handwerker ist krank geworden, deshalb habe ich einen Teil der Leistungen von einem Handwerker in meiner Nachbarschaft ausführen lassen. Kann ich den MyHammer Schutzbrief trotzdem in Anspruch nehmen? |
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Nein. Sie haben keinen Anspruch, wenn Leistungen durch jemand anderen als den bei MyHammer beauftragten Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten (Subunternehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfe) ausgeführt, abgeändert oder vollendet wurden.
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| Wo kann ich mich informieren, wenn ich nicht weiß, welche Qualifikationen ein Handwerker für einen bestimmten Auftrag haben muss? |
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