Voraussetzungen zur Teilnahme an Ausschreibungen bei MyHammer
Um bei MyHammer Angebote abgeben zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Möchten Sie
Handwerksaufträge durchführen, müssen Sie zusätzlich die entsprechende
Teilnahmevoraussetzung erfüllen und nachweisen.
| Handwerkskategorie |
Beispiele |
Teilnahmevoraussetzung |
| Zulassungspflichtiges Handwerk |
Maurer, Maler, Dachdecker, Brunnenbauer, Klempner |
Eintrag in der Handweksrolle |
| Zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliche Tätigkeiten |
Raumausstatter, Parkettleger, Fliesenleger |
Handwerks- oder Gewerbekarte |
| Tätgkeiten, die nicht der Handwerksordnung unterliegen |
Garten- und Landschaftsbau, Umzüge, Webdesign, Haushaltsreinigung |
Keine |
Viel Erfolg bei der Angebotsabgabe!
FAQ
| Warum darf ich künftig nicht mehr an allen Ausschreibungen teilnehmen? |
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Sie dürfen auch heute schon aus rechtlicher Sicht nicht an allen Ausschreibungen teilnehmen, sondern nur dann, wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen und Zulassungen besitzen. Um mehr Transparenz zu schaffen, hilft MyHammer zukünftig, leichter zu erkennen, wer an Handwerkeraufträgen teilnehmen darf.
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| Was ist, wenn die Teilnahmevoraussetzung für eine Ausschreibung falsch ist? |
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Wenn Sie der Meinung sind, dass dies der Fall ist, freuen wir uns über Ihre Mithilfe. Sie können uns dies mitteilen, indem Sie in der Ausschreibung bei der Teilnahmevoraussetzung auf „Änderung beantragen“ klicken und uns Ihren Vorschlag mit einer kurzen Begründung nennen.
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| Wie stelle ich sicher, dass ich auch weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen kann, die meinen Qualifikationen und Zulassungen entsprechen? |
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Wenn Sie es noch nicht getan haben, reichen Sie Ihre Nachweise (Eintragung in die Handwerksrolle, Gewerbe-/ Handwerkskarte) bei MyHammer ein. Das geht ganz einfach über Mein Konto -> Mitgliedschaften und Zulassungen -> Mitgliedschaft hinzufügen. Lesen Sie mehr darüber in unserer Hilfe zum Thema Dokumente einreichen. Falls Sie noch keine Gewerbe-/Handwerkskarte haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Handwerkskammer.
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| Muss ich vor jeder Angebotsabgabe erneut meine Qualifikationen für die Teilnahmevoraussetzung nachweisen? |
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Nein. Das brauchen Sie nicht. Es reicht, wenn Sie uns Ihre Qualifikationen einmalig nachweisen. Sollten sich Änderungen ergeben, denken Sie bitte daran, uns diese schnellstmöglich mitzuteilen.
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| Ich kann den Link „Änderung beantragen“ in der Ausschreibung nicht finden. Wie kann ich dennoch einen Fehler mitteilen? |
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Sobald die Teilnahmevoraussetzung einmal geändert ist, verschwindet der Link zum Vorschlagen einer Änderung.
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| Was ist, wenn mein Tätigkeitsbereich gar nicht der Handwerksordnung unterliegt? |
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Die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Gewerbe-/Handwerkskarte wird Pflicht für alle Handwerkertätigkeiten bei MyHammer, die der Handwerksordnung unterliegen. Sie benötigen die entsprechenden Nachweise also immer dann, wenn Sie Handwerksaufträge durchführen möchten. Eine Auflistung für welche Tätigkeiten Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle benötigen, finden Sie in der Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke). Die Gewerbe-/ Handwerkskarte wird als Teilnahmevoraussetzung für alle zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerke der Anlage B der Handwerksordnung benötigt. Erscheint Ihre Tätigkeit nicht in der Handwerksordnung, brauchen Sie keine Nachweise (z.B. Gewerbe-/Handwerkskarte) bei MyHammer vorzulegen.
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| Kann ich trotz nicht Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung einen Direktkontakt kaufen? |
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Nein. Wenn Sie die Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllen, können Sie weder einen Direktkontakt kaufen, noch einen Rückruf/ Besichtigungstermin vereinbaren oder ein Angebot abgeben.
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| Was passiert, wenn ich an Ausschreibungen teilnehmen möchte, für die ich keine Zulassung habe? |
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Dies ist ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und damit auch gegen die MyHammer AGB. Liegt eine Missachtung dieser vor, kann dies zur Untersagung der Ausführung eines Handwerks oder zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
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| Wie weise ich meine Qualifikationen und Zulassungen bei MyHammer nach? |
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| Was ist die Handwerksordnung? |
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In der Handwerksordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Hier wird zwischen zulassungspflichtigem, zulassungsfreiem Handwerk und handwerksähnlichem Gewerbe unterschieden.
Für zulassungspflichtige Handwerksberufe ist die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung. Dazu müssen die entsprechenden Qualifikationen (z.B. Meistertitel) nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.
Der Handwerksordnung sind aber auch alle zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe unterstellt und dürfen nur bei entsprechender Qualifizierung ausgeübt werden.
Liegt eine Missachtung der Handwerksordnung vor, kann dies zu einer Untersagung der Ausführung eines Handwerks oder zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
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| Was ist die Handwerksrolle? |
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Die Handwerksrolle ist das bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer geführte Verzeichnis aller selbstständig Tätigen Betriebe für zulassungspflichtige Handwerke. Es ist also ein Betriebsregister. Unabdingbare Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist demzufolge die selbstständige Tätigkeit im Handwerk. Ein Eintrag ohne den Betrieb eines Handwerks ist nicht zulässig.
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| Werde ich automatisch benachrichtigt, nachdem die beantragte Änderung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt ist? |
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Nein, eine automatische Benachrichtigung erfolgt nicht. Sie haben aber die Möglichkeit bei der Beantragung auszuwählen, dass Sie nach erfolgter Anpassung eine E-Mail erhalten möchten. Die Benachrichtigung ist somit optional.
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| Was bedeutet die Handwerksrolleneintragung? |
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Die Handwerksrolleneintragung für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerksgewerbe bedeutet die Betriebserlaubnis für diesen Betrieb nach den Vorgaben des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).
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| Was ist eine Handwerks-/Gewerbekarte? |
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Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Gewerk ausüben dürfen, erhalten eine Handwerkskarte. Alle zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe erhalten eine Gewerbekarte der Handwerkskammer.
Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der zuständigen Handwerkskammer, dass man bestimmte handwerkliche Tätigkeiten gewerblich ausüben darf. Erfüllt man diese Voraussetzung wird der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen und erhält eine Handwerkskarte. Sie weist Ihre Betriebsnummer, Ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum sowie Ihre zugelassenen Gewerke aus.
Sind Sie mit Ihrem handwerksähnlichen bzw. zulassungsfreien Handwerk im Gewerbeverzeichnis eingetragen, erhalten Sie eine Gewerbekarte, die häufig auch der einfachhalber nur Handwerkskarte genannt wird.
Erfahren Sie mehr über die Handwerks-/Gewerbekarte.
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| Was tut MyHammer gegen die Schwarzarbeit? |
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Bereits jetzt ergreift MyHammer eine Vielzahl an Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit. Mit der Zustimmung zu den MyHammer AGB verpflichten sich Handwerker und Dienstleister auch bei MyHammer die gültigen Gesetze und Regelungen zu achten. Das MyHammer Serviceteam prüft gemeldete Einzelfälle und ahndet Verstöße bzw. löscht unrechtmäßige abgegebene Angebote. Nutzer können Verstöße direkt auf der Plattform zu jedem Handwerker oder Dienstleister, jedem Auftrag und jedem Angebot melden und MyHammer kooperiert diesbezüglich auch mit den Organisationen des Handwerks.
Wichtigstes Mittel gegen die Schwarzarbeit ist aber die Transparenz: Bei MyHammer ist jederzeit einsehbar, welcher Handwerker oder Dienstleister einen Auftrag erhalten hat, über welche Qualifikationen er verfügt und zu welchem Preis der Auftrag vergeben wurde.
Seit einiger Zeit ist die Abgabe eines Angebotes ohne die Erfüllung der entsprechenden Teilnahmevoraussetzung nicht mehr möglich. Dadurch erreichen wir noch zusätzliche eine verbesserte Durchsetzung der Handwerksordnung.
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Tags » Angebot abgeben » Gewerk » Handwerkskarte » Handwerksrolle » qualifikationen » registrierung » Zulassung